Einheitswert berechnen 2025: Die Basis für Ihre Grundsteuer

Ermitteln Sie den Einheitswert Ihrer Immobilie als Grundlage für die Grundsteuerberechnung. Unser kostenloser Online-Rechner berücksichtigt alle aktuellen Bewertungsverfahren 2025.

Einheitswert Rechner 2025

🧮 Einheitswert Rechner 2025

📝 Eingabe

/m²
50€ 2000€
100m² 2000m²
30m² 500m²
1950 2025

📊 Ergebnis & Aufschlüsselung

Geben Sie Ihre Immobiliendaten links ein für eine sofortige Berechnung

Nutzen Sie die Schieberegler für einfache Eingabe

Was ist der Einheitswert und warum ist er wichtig?

Der Einheitswert ist die steuerliche Bewertungsgrundlage für Ihre Immobilie und bildet die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Seit der Grundsteuerreform 2025 wird der Einheitswert nach neuen, aktuellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Wichtige Fakten zum Einheitswert 2025:
  • Neue Bewertung: Ersetzt veraltete Einheitswerte von 1964/1935
  • 📊 Aktuelle Werte: Basiert auf aktuellen Bodenrichtwerten
  • 🏠 Immobilienspezifisch: Berücksichtigt Lage, Größe und Zustand
  • 🔄 Regelmäßige Anpassung: Alle 7 Jahre Neubewertung geplant
Bodenwert

Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße berechnet. Er bildet die Grundlage für die Bewertung.

Formel: Bodenrichtwert × Grundstücksgröße
Gebäudewert

Der Gebäudewert berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und den aktuellen Zustand der Immobilie.

Faktoren: Fläche, Alter, Ausstattung, Zustand

Einheitswertbescheid und Grundsteuerwertbescheid richtig einordnen

Viele Nutzer suchen nach einem Einheitswertbescheid Rechner, obwohl seit der Grundsteuerreform 2025 meistens der neue Grundsteuerwert maßgeblich ist. Nutzen Sie diesen Rechner deshalb als Orientierung: Er hilft, Bodenwert, Gebäudewert und Bewertungsmodell besser nachzuvollziehen.

Wenn Ihnen bereits der Grundsteuermessbetrag vorliegt, ist der Grundsteuer Hebesatz Rechner der direktere nächste Schritt. Für die komplette Jahressteuer nutzen Sie anschließend den Grundsteuer Rechner 2025.

Bewertungsverfahren nach Bundesländern

Jedes Bundesland wendet eigene Bewertungsverfahren an. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Modelle:

Bundesland Bewertungsverfahren Besonderheiten Steuermesszahl
🔵Berlin Berliner Modell Eigenes Verfahren mit Nettokaltmiete 0,34‰
🟡Baden-Württemberg BW-Modell Bodenwertmodell ohne Gebäudebewertung 1,0‰
🔴Bayern Bayerisches Modell Flächenmodell mit Äquivalenzzahlen 0,34‰
🟢NRW Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
🟣Niedersachsen Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
Weitere Bundesmodell Standardverfahren 0,34‰
Wichtiger Hinweis:

Die Bewertungsverfahren unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Unser Rechner berücksichtigt automatisch das korrekte Verfahren für Ihr Bundesland.

Wie wird der Einheitswert berechnet?

1. Bodenrichtwert ermitteln

Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen festgelegt und ist online abrufbar.

Quelle: BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem)
2. Bodenwert berechnen

Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksgröße

Beispiel: 300€/m² × 500m² = 150.000€
3. Gebäudewert ermitteln

Berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Zustand der Immobilie.

Faktoren: Alter, Größe, Standard
4. Einheitswert bilden

Einheitswert = Bodenwert + Gebäudewert (je nach Bewertungsverfahren)

Ergebnis: Basis für Grundsteuer

Einheitswert Beispielrechnungen

Sehen Sie anhand konkreter Beispiele, wie der Einheitswert berechnet wird

Beispiel 1: Einfamilienhaus in München

📍 Standort:
München (Bayern)
🏠 Grundstück:
400 m²
🏡 Wohnfläche:
140 m²
📅 Baujahr:
1985
💰 Bodenrichtwert:
800€/m²
📊 Berechnung (Bayerisches Modell):
  • • Bodenwert: 400m² × 800€ = 320.000€
  • • Gebäudewert: 140m² × 1.200€ = 168.000€
  • • Altersabschlag: -15% (38 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 460.800€

Beispiel 2: Eigentumswohnung in Berlin

📍 Standort:
Berlin-Mitte
🏠 Anteil Grundstück:
50 m²
🏡 Wohnfläche:
75 m²
📅 Baujahr:
2010
💰 Bodenrichtwert:
1.200€/m²
📊 Berechnung (Berliner Modell):
  • • Bodenwert: 50m² × 1.200€ = 60.000€
  • • Gebäudewert: 75m² × 2.000€ = 150.000€
  • • Altersabschlag: -5% (13 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 199.500€
💡 Durchschnittliche Einheitswerte in Deutschland:
Einfamilienhaus:
€200.000-600.000
Eigentumswohnung:
€100.000-400.000
Mehrfamilienhaus:
€500.000-2.000.000

Faktoren, die den Einheitswert beeinflussen

Diese Faktoren haben direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Einheitswerts:

Lage
  • • Bodenrichtwert
  • • Infrastruktur
  • • Verkehrsanbindung
  • • Nachbarschaft
Größe
  • • Grundstücksgröße
  • • Wohnfläche
  • • Nutzfläche
  • • Geschossanzahl
Alter & Zustand
  • • Baujahr
  • • Renovierungen
  • • Modernisierungen
  • • Abnutzung
Ausstattung
  • • Bauqualität
  • • Heizungsart
  • • Sanitärausstattung
  • • Sonderausstattung

Einheitswert berechnen in NRW und anderen Bundesländern

NRW ist ein häufiger Suchfall, weil viele Eigentümer alte Einheitswert-Begriffe und neue Grundsteuerwert-Bescheide gleichzeitig prüfen möchten.

Einheitswert berechnen NRW

Nordrhein-Westfalen nutzt im Rahmen der Grundsteuerreform das Bundesmodell. Für NRW sind deshalb vor allem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohn- oder Nutzfläche und die Art der Immobilie wichtig.

Wählen Sie im Rechner „Nordrhein-Westfalen”, tragen Sie die verfügbaren Werte ein und nutzen Sie das Ergebnis als Plausibilitätscheck für Ihre Unterlagen.

Einheitswert Rechner oder Grundsteuerwert Rechner?

Der Begriff Einheitswert ist weiterhin geläufig. Für die neue Grundsteuer ab 2025 steht in vielen Bescheiden jedoch der Grundsteuerwert. Beide Begriffe sollten nicht blind gleichgesetzt werden.

Der Rechner zeigt eine verständliche Näherung. Für Bescheide, Fristen und Einsprüche zählt der konkrete Wert des Finanzamts.

Suchanliegen Bester nächster Schritt Passende Seite
Einheitswert berechnen NRW NRW im Rechner auswählen und Bodenrichtwert eintragen Einheitswert Rechner
Einheitswertbescheid prüfen Bescheidwerte mit Rechnergebnis vergleichen FAQ zum Bescheid
Grundsteuer mit Messbetrag berechnen Messbetrag und Hebesatz direkt multiplizieren Hebesatz Rechner
Jährliche Grundsteuer berechnen Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz kombinieren Grundsteuer Rechner 2025

Häufig gestellte Fragen zum Einheitswert

Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Einheitswert

Der Einheitswert war bis 2024 die Bewertungsgrundlage und basierte auf veralteten Werten von 1964/1935. Der neue Grundsteuerwert ersetzt seit 2025 den Einheitswert und wird nach aktuellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Unser Rechner berechnet den neuen Grundsteuerwert nach den aktuellen Verfahren 2025.

Den Bodenrichtwert finden Sie in den BORIS-Systemen der Bundesländer:

  • Online-Portale: Jedes Bundesland hat ein eigenes BORIS-Portal
  • Gutachterausschüsse: Direkte Anfrage bei den örtlichen Gutachterausschüssen
  • Gemeinden: Auskunft bei der örtlichen Verwaltung
  • Immobilienmakler: Professionelle Bewertung

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert.

Das Alter der Immobilie beeinflusst den Gebäudewert durch Altersabschläge:

  • 0-10 Jahre: Kein Abschlag (100% Wert)
  • 11-20 Jahre: 5-15% Abschlag
  • 21-40 Jahre: 15-30% Abschlag
  • Über 40 Jahre: 30-50% Abschlag

Modernisierungen können den Altersabschlag reduzieren oder aufheben.

Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen:

  • Formfehler: Falsche Grundstücksgröße oder -daten
  • Bewertungsfehler: Falscher Bodenrichtwert oder Gebäudebewertung
  • Verfahrensfehler: Falsches Bewertungsverfahren angewendet

Nutzen Sie unseren Rechner zur Überprüfung Ihres Bescheids.

Der neue Grundsteuerwert wird alle 7 Jahre neu ermittelt:

  • 2025: Erste Bewertung nach neuen Verfahren
  • 2032: Erste planmäßige Neubewertung
  • Zwischenbewertung: Bei erheblichen Wertänderungen
  • Bei Verkauf: Automatische Neubewertung

Dies gewährleistet eine aktuelle und faire Bewertung.

Wählen Sie im Rechner Nordrhein-Westfalen aus und tragen Sie Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr und Immobilienart ein. NRW nutzt das Bundesmodell, deshalb sind die Eingaben zur Grundstücks- und Gebäudebewertung besonders wichtig.

Das Ergebnis ist eine Orientierung. Für Steuerbescheide zählt der Wert, den das Finanzamt im Grundsteuerwert- oder Messbescheid festsetzt.

Ja, als Plausibilitätscheck. Sie können die Angaben aus Ihrem Bescheid mit typischen Eingaben nachrechnen und erkennen, welche Faktoren den Wert besonders stark beeinflussen.

Wenn Sie den endgültigen Zahlbetrag prüfen möchten, benötigen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag und den Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Berechnen Sie jetzt Ihre Grundsteuer!

Mit dem ermittelten Einheitswert können Sie nun Ihre komplette Grundsteuer berechnen

Zur Grundsteuer-Berechnung