Einheitswert berechnen 2025/2026: Grundsteuerwert kostenlos schätzen

Ermitteln Sie den Einheitswert beziehungsweise Grundsteuerwert Ihrer Immobilie als Grundlage für die Grundsteuerberechnung. Der kostenlose Online-Rechner berücksichtigt die wichtigsten Bewertungsmodelle der Bundesländer.

Einheitswert Rechner 2025

🧮 Einheitswert Rechner 2025

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30m² 500m²
1950 2025

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Was ist der Einheitswert und warum ist er wichtig?

Der Einheitswert war lange die steuerliche Bewertungsgrundlage für Immobilien. Seit der Grundsteuerreform 2025 ist in vielen Fällen der neue Grundsteuerwert entscheidend. Weil viele Bescheide, Suchanfragen und ältere Unterlagen weiterhin den Begriff Einheitswert verwenden, erklärt diese Seite beide Begriffe sauber.

Wichtige Fakten zum Einheitswert 2025:
  • Neue Bewertung: Ersetzt veraltete Einheitswerte von 1964/1935
  • 📊 Aktuelle Werte: Basiert auf aktuellen Bodenrichtwerten
  • 🏠 Immobilienspezifisch: Berücksichtigt Lage, Größe und Zustand
  • 🔄 Regelmäßige Anpassung: Alle 7 Jahre Neubewertung geplant
Bodenwert

Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße berechnet. Er bildet die Grundlage für die Bewertung.

Formel: Bodenrichtwert × Grundstücksgröße
Gebäudewert

Der Gebäudewert berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und den aktuellen Zustand der Immobilie.

Faktoren: Fläche, Alter, Ausstattung, Zustand

Einheitswertbescheid und Grundsteuerwertbescheid richtig einordnen

Viele Nutzer suchen nach einem Einheitswertbescheid Rechner, obwohl seit der Grundsteuerreform 2025 meistens der neue Grundsteuerwert maßgeblich ist. Nutzen Sie diesen Rechner deshalb als Orientierung: Er hilft, Bodenwert, Gebäudewert und Bewertungsmodell besser nachzuvollziehen.

Wenn Ihnen bereits der Grundsteuermessbetrag vorliegt, ist der Grundsteuer Hebesatz Rechner der direktere nächste Schritt. Für die komplette Jahressteuer nutzen Sie anschließend den Grundsteuer Rechner 2025.

Einheitswert, Grundsteuerwert und Messbetrag: die richtige Reihenfolge

Begriff Wofür er steht Was Sie damit berechnen
Einheitswert Alter Bewertungsbegriff aus früheren Grundsteuerverfahren Historische Bescheide und ältere Vergleichsrechnungen
Grundsteuerwert Aktuelle Bewertungsgrundlage nach Reform und Landesmodell Basis für den Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl Direkte Umrechnung in Jahressteuer mit dem Hebesatz
Jahresgrundsteuer Messbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz Zahlbetrag pro Jahr

Für eine Bescheidprüfung sollten Sie zuerst den Wertbescheid, danach den Messbescheid und zuletzt den kommunalen Hebesatz vergleichen.

Bewertungsverfahren nach Bundesländern

Jedes Bundesland wendet eigene Bewertungsverfahren an. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Modelle:

Bundesland Bewertungsverfahren Besonderheiten Steuermesszahl
🔵Berlin Berliner Modell Eigenes Verfahren mit Nettokaltmiete 0,34‰
🟡Baden-Württemberg BW-Modell Bodenwertmodell ohne Gebäudebewertung 1,0‰
🔴Bayern Bayerisches Modell Flächenmodell mit Äquivalenzzahlen 0,34‰
🟢NRW Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
🟣Niedersachsen Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
Weitere Bundesmodell Standardverfahren 0,34‰
Wichtiger Hinweis:

Die Bewertungsverfahren unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Unser Rechner berücksichtigt automatisch das korrekte Verfahren für Ihr Bundesland.

So verbessern Sie die Eingaben im Einheitswert Rechner

Der Rechner ist besonders hilfreich, wenn Sie die Werte aus amtlichen oder nachvollziehbaren Quellen verwenden. Je näher Ihre Eingaben am tatsächlichen Grundsteuerwertbescheid liegen, desto besser können Sie den späteren Messbetrag und die Jahressteuer plausibilisieren.

Bodenrichtwert prüfen

Nutzen Sie das BORIS-Portal Ihres Bundeslands oder BORIS-D als Einstieg. Achten Sie auf Stichtag, Lagezone und Nutzungsart.

BORIS-D öffnen

Grundstücksfläche abgleichen

Vergleichen Sie Grundbuch, Kaufvertrag und Bescheid. Schon kleine Flächenabweichungen können in hochpreisigen Bodenrichtwertzonen sichtbar werden.

Bundesland-Modell beachten

Bayern arbeitet flächenorientiert, Baden-Württemberg bodenwertorientiert, viele Länder verwenden das Bundesmodell. Deshalb ist die Bundesland-Auswahl kein Detail, sondern ein Kernparameter.

Bescheidwerte nicht vermischen

Tragen Sie keine alten Einheitswerte in eine neue Grundsteuerwert-Schätzung ein, wenn Sie den Reformbescheid prüfen möchten. Halten Sie alte und neue Werte getrennt.

Wie wird der Einheitswert berechnet?

1. Bodenrichtwert ermitteln

Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen festgelegt und ist online abrufbar.

Quelle: BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem)
2. Bodenwert berechnen

Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksgröße

Beispiel: 300€/m² × 500m² = 150.000€
3. Gebäudewert ermitteln

Berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Zustand der Immobilie.

Faktoren: Alter, Größe, Standard
4. Einheitswert bilden

Einheitswert = Bodenwert + Gebäudewert (je nach Bewertungsverfahren)

Ergebnis: Basis für Grundsteuer

Einheitswert Beispielrechnungen

Sehen Sie anhand konkreter Beispiele, wie der Einheitswert berechnet wird

Beispiel 1: Einfamilienhaus in München

📍 Standort:
München (Bayern)
🏠 Grundstück:
400 m²
🏡 Wohnfläche:
140 m²
📅 Baujahr:
1985
💰 Bodenrichtwert:
800€/m²
📊 Berechnung (Bayerisches Modell):
  • • Bodenwert: 400m² × 800€ = 320.000€
  • • Gebäudewert: 140m² × 1.200€ = 168.000€
  • • Altersabschlag: -15% (38 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 460.800€

Beispiel 2: Eigentumswohnung in Berlin

📍 Standort:
Berlin-Mitte
🏠 Anteil Grundstück:
50 m²
🏡 Wohnfläche:
75 m²
📅 Baujahr:
2010
💰 Bodenrichtwert:
1.200€/m²
📊 Berechnung (Berliner Modell):
  • • Bodenwert: 50m² × 1.200€ = 60.000€
  • • Gebäudewert: 75m² × 2.000€ = 150.000€
  • • Altersabschlag: -5% (13 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 199.500€
💡 Durchschnittliche Einheitswerte in Deutschland:
Einfamilienhaus:
€200.000-600.000
Eigentumswohnung:
€100.000-400.000
Mehrfamilienhaus:
€500.000-2.000.000

Faktoren, die den Einheitswert beeinflussen

Diese Faktoren haben direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Einheitswerts:

Lage
  • • Bodenrichtwert
  • • Infrastruktur
  • • Verkehrsanbindung
  • • Nachbarschaft
Größe
  • • Grundstücksgröße
  • • Wohnfläche
  • • Nutzfläche
  • • Geschossanzahl
Alter & Zustand
  • • Baujahr
  • • Renovierungen
  • • Modernisierungen
  • • Abnutzung
Ausstattung
  • • Bauqualität
  • • Heizungsart
  • • Sanitärausstattung
  • • Sonderausstattung

Einheitswert berechnen in NRW und anderen Bundesländern

NRW ist ein häufiger Suchfall, weil viele Eigentümer alte Einheitswert-Begriffe und neue Grundsteuerwert-Bescheide gleichzeitig prüfen möchten.

Einheitswert berechnen NRW

Nordrhein-Westfalen nutzt im Rahmen der Grundsteuerreform das Bundesmodell. Für NRW sind deshalb vor allem Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohn- oder Nutzfläche und die Art der Immobilie wichtig.

Wählen Sie im Rechner „Nordrhein-Westfalen”, tragen Sie die verfügbaren Werte ein und nutzen Sie das Ergebnis als Plausibilitätscheck für Ihre Unterlagen.

Einheitswert Rechner oder Grundsteuerwert Rechner?

Der Begriff Einheitswert ist weiterhin geläufig. Für die neue Grundsteuer ab 2025 steht in vielen Bescheiden jedoch der Grundsteuerwert. Beide Begriffe sollten nicht blind gleichgesetzt werden.

Der Rechner zeigt eine verständliche Näherung. Für Bescheide, Fristen und Einsprüche zählt der konkrete Wert des Finanzamts.

Suchanliegen Bester nächster Schritt Passende Seite
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Grundsteuer mit Messbetrag berechnen Messbetrag und Hebesatz direkt multiplizieren Hebesatz Rechner
Jährliche Grundsteuer berechnen Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz kombinieren Grundsteuer Rechner 2025

Einheitswertbescheid prüfen: welche Werte gehören in den Rechner?

Wenn Sie nach einem Einheitswert Rechner suchen, liegen häufig ältere Unterlagen, ein aktueller Grundsteuerwertbescheid oder ein Grundsteuermessbescheid nebeneinander. Prüfen Sie zuerst, welche Bescheidart Sie wirklich vor sich haben, bevor Sie Zahlen übernehmen.

Unterlage Typischer Wert Was Sie damit tun
Alter Einheitswertbescheid Einheitswert nach altem Recht Nicht ungeprüft mit dem neuen Grundsteuerwert gleichsetzen
Grundsteuerwertbescheid Grundsteuerwert ab 2025 Als Vergleichswert für Bodenwert, Fläche und Gebäudedaten nutzen
Grundsteuermessbescheid Grundsteuermessbetrag Direkt im Hebesatz Rechner mit dem kommunalen Hebesatz verwenden
Kommunaler Grundsteuerbescheid Jahressteuer und Hebesatz Mit Grundsteuer Rechner oder Bundesland-Rechner plausibilisieren

Für die Suche „wie berechne ich den Einheitswert” ist die wichtigste Regel: Der Rechner kann die Logik erklären und Werte plausibilisieren, ersetzt aber nicht die Feststellung des Finanzamts.

Wo finde ich Einheitswert, Grundsteuerwert und Aktenzeichen?

Für eine belastbare Eingabe müssen Sie zuerst den richtigen Wert aus dem richtigen Dokument übernehmen. Das Aktenzeichen identifiziert den Steuerfall, ist aber selbst kein Rechenwert. Einheitswert und Grundsteuerwert stehen dagegen in unterschiedlichen Bescheidgenerationen und dürfen nicht vertauscht werden.

Gesuchter WertTypische FundstelleVerwendung
EinheitswertAlter Einheitswert- oder EinheitswertbescheidHistorische Bewertung nachvollziehen; nicht automatisch als Wert ab 2025 einsetzen
GrundsteuerwertBescheid über die Feststellung des GrundsteuerwertsNeue Bewertungsgrundlage mit den Grundstücks- und Gebäudedaten vergleichen
GrundsteuermessbetragGrundsteuermessbescheidMit dem kommunalen Hebesatz zur Jahressteuer weiterrechnen
AktenzeichenKopfbereich der Bescheide oder Schreiben des FinanzamtsZur Zuordnung nutzen, nicht in ein Zahlenfeld des Rechners eintragen

Fehlt der Grundsteuerwert, können Sie mit diesem Rechner eine Orientierung erstellen. Liegt der Messbetrag bereits vor, wechseln Sie direkt zum Grundsteuer Hebesatz Rechner.

Häufig gestellte Fragen zum Einheitswert

Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Einheitswert

Der Einheitswert war bis 2024 die Bewertungsgrundlage und basierte auf veralteten Werten von 1964/1935. Der neue Grundsteuerwert ersetzt seit 2025 den Einheitswert und wird nach aktuellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Unser Rechner berechnet den neuen Grundsteuerwert nach den aktuellen Verfahren 2025.

Den Bodenrichtwert finden Sie in den BORIS-Systemen der Bundesländer:

  • Online-Portale: Jedes Bundesland hat ein eigenes BORIS-Portal
  • Gutachterausschüsse: Direkte Anfrage bei den örtlichen Gutachterausschüssen
  • Gemeinden: Auskunft bei der örtlichen Verwaltung
  • Immobilienmakler: Professionelle Bewertung

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert.

Das Alter der Immobilie beeinflusst den Gebäudewert durch Altersabschläge:

  • 0-10 Jahre: Kein Abschlag (100% Wert)
  • 11-20 Jahre: 5-15% Abschlag
  • 21-40 Jahre: 15-30% Abschlag
  • Über 40 Jahre: 30-50% Abschlag

Modernisierungen können den Altersabschlag reduzieren oder aufheben.

Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen:

  • Formfehler: Falsche Grundstücksgröße oder -daten
  • Bewertungsfehler: Falscher Bodenrichtwert oder Gebäudebewertung
  • Verfahrensfehler: Falsches Bewertungsverfahren angewendet

Nutzen Sie unseren Rechner zur Überprüfung Ihres Bescheids.

Der neue Grundsteuerwert wird alle 7 Jahre neu ermittelt:

  • 2025: Erste Bewertung nach neuen Verfahren
  • 2032: Erste planmäßige Neubewertung
  • Zwischenbewertung: Bei erheblichen Wertänderungen
  • Bei Verkauf: Automatische Neubewertung

Dies gewährleistet eine aktuelle und faire Bewertung.

Wählen Sie im Rechner Nordrhein-Westfalen aus und tragen Sie Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr und Immobilienart ein. NRW nutzt das Bundesmodell, deshalb sind die Eingaben zur Grundstücks- und Gebäudebewertung besonders wichtig.

Das Ergebnis ist eine Orientierung. Für Steuerbescheide zählt der Wert, den das Finanzamt im Grundsteuerwert- oder Messbescheid festsetzt.

Ja, als Plausibilitätscheck. Sie können die Angaben aus Ihrem Bescheid mit typischen Eingaben nachrechnen und erkennen, welche Faktoren den Wert besonders stark beeinflussen.

Wenn Sie den endgültigen Zahlbetrag prüfen möchten, benötigen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag und den Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Ja, wählen Sie als Immobilienart „Eigentumswohnung” und tragen Sie Wohnfläche, Bodenrichtwert, Grundstücksgröße sowie Bundesland ein. Für eine genauere Prüfung sollten Sie zusätzlich den Miteigentumsanteil aus Teilungserklärung oder Bescheid berücksichtigen.

Wenn Sie speziell eine Wohnung prüfen möchten, nutzen Sie ergänzend den Grundsteuerwert Eigentumswohnung Rechner.

Abweichungen entstehen meist durch andere Bodenrichtwerte, falsche Flächen, Sondernutzungen, abweichende Gebäudedaten oder ein anderes Bewertungsmodell. Auch alte Einheitswerte und neue Grundsteuerwerte dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Prüfen Sie deshalb zuerst die Bescheiddaten. Danach können Sie mit dem Grundsteuer Rechner oder dem Hebesatz Rechner den Zahlbetrag nachvollziehen.

Für eine überschlägige Rechnung kombinieren Sie Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr, Immobilienart und Bundesland. Der Rechner schätzt daraus Bodenwert und Gebäudewert.

Für eine Bescheidprüfung sollten Sie anschließend den festgestellten Grundsteuerwert und den Messbetrag aus den amtlichen Bescheiden danebenlegen.

Wenn Sie die komplette Jahressteuer schätzen möchten, wechseln Sie zum Grundsteuer Rechner. Wenn der Messbetrag schon feststeht, ist der Hebesatz Rechner genauer.

Für Nordrhein-Westfalen bietet der Grundsteuer NRW Rechner zusätzlich die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken.

Nein, nicht mit einem einheitlichen Faktor. Die neue Bewertung hängt vom Bundesland-Modell, Bodenrichtwert, Flächen, Immobilienart und weiteren Bescheiddaten ab.

Nutzen Sie den alten Einheitswert nur zur historischen Einordnung. Für die Grundsteuer ab 2025 zählt der festgestellte Grundsteuerwert beziehungsweise die landesspezifische Bemessungsgrundlage.

Berechnen Sie jetzt Ihre Grundsteuer!

Mit dem ermittelten Einheitswert können Sie nun Ihre komplette Grundsteuer berechnen

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